


Voraussetzungen für Kunden aus der Schweiz.

Mit der Beleihung eines eigenen Fahrzeuges, erhält man innerhalb von wenigen Minuten sofort einen Teilbetrag des Fahrzeugwertes als Darlehen gewährt und nutzt es einfach und ohne Ummeldung des Fahrzeugausweises völlig unkompliziert und diskret weiter.
Kein Schweizer Fahrzeug? Hier geht es zu den Voraussetzungen für Deutschland und Österreich.


Welche Voraussetzungen Dein Schweizer Fahrzeug für eine Beleihung mit Weiternutzung erfüllen muss:




Jünger als 10 Jahre
Das Fahrzeug darf nicht vor 2011 erbaut worden sein.


Kein Leasingfahrzeug
In deinem Fahrzeugausweis ist kein "Code 178" (Halterwechsel verboten) vermerkt.


Gültige MFK
Dein Fahrzeug sollte bei einer Beleihung eine gültige MFK und Abgasuntersuchung haben.


6.000 CHF Mindestwert
Dein Fahrzeug hat einen Mindestwert von 6.000 CHF und ist fahrbereit.


Max. 200.000km
Dein Fahrzeug hat maximal 200.000km auf der Uhr.


Unfallfrei
Dein Fahrzeug ist unfallfrei und wurde nie als Totalschaden abgelöst.
Welche persönliche Voraussetzungen Du für eine Beleihung mit Weiternutzung erfüllen musst wenn du deinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hast:


Gültiger Führerausweis
Um die Weiternutzung gewährt zu bekommen, ist eine gültige Fahrerlaubnis nötig.


Reisepass oder ID-Karte
Bitte bring uns bei der Beleihung ein gültiges Reisedokument oder deinen Personalausweis mit.


Keine Bonitätsabfrage
Unsere Kredite sind unabhängig von deiner Bonität. Wir benötigen somit keine Einkommensnachweise oder Betreibungsauszüge.


Vollendetes 18. Lebensjahr
Du hast Dein 18. Lebensjahr vollendet und bist geschäftsfähig.


Keine Insolvenz
Du bist und warst auch die letzten 8 Jahre in keinem Insolvenzverfahren.


Wohnsitzbestätigung
Wir benötigen eine Wohnsitzbestätigung des Einwohnermeldeamtes welche nicht älter als 14 Tage ist.